Ihre Wahlärztin

Fachärztin für Allgemeinchirurgie
Spezialgebiet Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie

Ich bin Wahlärztin für (fast) alle Kassen (Ausnahme KFA). Zur Zeit herrscht eine rege Diskussion bezüglich der möglichen Streichung der Kostenrückerstattung durch die Kassen, was zu einer Verwirrung und Verunsicherung der Patienten führt.

Hier eine kurze Erklärung!

Wahlärzte haben keine vertragliche Bindung mit einer bestimmten Krankenkasse (GKK, BVA, SVA, KFA, …). Die Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet, d.h. Sie können Ihre e-card (od. Krankenschein) nicht benutzen. Am Ende der Behandlung wird eine Honorarnote ausgestellt, die vom Patienten bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden kann.

Die Krankenkasse honoriert die Leistungen des Wahlarztes in einem Ausmaß von 80% des jeweiligen Kassentarifs (dies ist der von der Kasse vorgegebene Tarif, nicht jedoch der vom Wahlarzt aufgrund seiner Leistungen gestellte Honorarsatz), sodass sich aus der Differenz von Honorarnote und Refundierung der Krankenkasse ein Selbstbehalt für den Patienten ergibt.

Dass sich an dieser Situation etwas in näherer Zukunft ändert ist vorerst nicht wahrscheinlich!

Vorteile des Wahlarztsystems

Die Patienten genießen dafür die Vorteile des Wahlarztsystems. Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist der Faktor „Zeit”. Wahlärzte können frei wählen, wie viele Patienten sie behandeln. Sie können sich dadurch mehr Zeit für eine umfassende Diagnose und individuelle Betreuung nehmen. Termine können rasch und flexibel vergeben werden, auch Abendtermine sind möglich. Für den Patienten verkürzt sich dadurch auch die Wartezeit in der Ordination. Verkürzung der Wartezeiten heißt mehr Zeit beim Arzt.

Bei fachübergreifenden Problemstellungen kann ein Wahlarzt zu jedem anderen Arzt überweisen oder in ein Krankenhaus einweisen.

Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorars zur Gänze und vom Wahlarzt ausgestellt Rezepte werden von den Apotheken wie vom Kassenarzt ausgestellte Rezepte behandelt.

Vorteile:

  • rasche Terminvereinbarung für Patienten
  • ausführliches Anamnesegespräch
  • kurze Wartezeiten
  • ausreichend Zeit für Ihre Anliegen
  • modernste Diagnostik
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