Ihre Wahlärztin
Fachärztin für Allgemeinchirurgie
Spezialgebiet Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie
Ich bin Wahlärztin für (fast) alle Kassen (Ausnahme KFA). Zur Zeit herrscht eine rege Diskussion bezüglich der möglichen Streichung der Kostenrückerstattung durch die Kassen, was zu einer Verwirrung und Verunsicherung der Patienten führt.
Hier eine kurze Erklärung!
Wahlärzte haben keine vertragliche Bindung mit einer bestimmten Krankenkasse (GKK, BVA, SVA, KFA, …). Die Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet, d.h. Sie können Ihre e-card (od. Krankenschein) nicht benutzen. Am Ende der Behandlung wird eine Honorarnote ausgestellt, die vom Patienten bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden kann.
Die Krankenkasse honoriert die Leistungen des Wahlarztes in einem Ausmaß von 80% des jeweiligen Kassentarifs (dies ist der von der Kasse vorgegebene Tarif, nicht jedoch der vom Wahlarzt aufgrund seiner Leistungen gestellte Honorarsatz), sodass sich aus der Differenz von Honorarnote und Refundierung der Krankenkasse ein Selbstbehalt für den Patienten ergibt.
Dass sich an dieser Situation etwas in näherer Zukunft ändert ist vorerst nicht wahrscheinlich!